Alkohol am Steuer in Frankreich - Was Sie wissen müssen
Autofahrer wissen sehr wohl, dass die meisten Länder strenge Promillegrenzen haben, und Frankreich ist da keine Ausnahme. Die Empfehlung lautet immer: Wenn Sie fahren, verzichten Sie auf Alkohol. Aber welche Promillegrenzen gelten in Frankreich, und welche Strafen drohen bei Überschreitung?
Der Blutalkoholgehalt (BAK) – der Prozentsatz an Alkohol im Blut – ist das Standardmaß für den Grad der Trunkenheit. Die gesetzliche Grenze variiert in Europa. Wie Alkohol Ihren BAK beeinflusst, hängt von Faktoren wie Art des Getränks, Menge, Körpergewicht und Geschwindigkeit des Konsums ab. Es gibt keine allgemein „sichere" Menge an Alkohol vor dem Fahren, da jeder Mensch Alkohol unterschiedlich abbaut.
Sie erinnern sich vielleicht an die Berichterstattung über ein französisches Gesetz, das Autofahrer dazu verpflichtete, tragbare Alkoholtester mitzuführen. Diese Regelung war umstritten und die Durchsetzung wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Obwohl technisch noch im Gesetz verankert, werden Fahrer nicht bestraft, wenn sie keinen dabei haben. Die Geräte sind nach wie vor preiswert, sodass manche Fahrer sich entscheiden, trotzdem eines mitzuführen – insbesondere wenn sie sich über ihren Alkoholpegel unsicher sind.
Andere Fahranforderungen in Frankreich bleiben in Kraft: Sie müssen ein Warndreieck, Ersatzglühbirnen und eine Warnweste mitführen. Das französische Gesetz verbietet außerdem das Mitführen jeglicher Geräte, die Radarkontrollen erfassen können, einschließlich Navigationsfunktionen, die vor Blitzern warnen.
Typische Strafen bei Trunkenheit am Steuer in Frankreich beginnen bei etwa 135 € Bußgeld plus Punkten in Flensburg. Schwerwiegendere Vergehen können zu Bußgeldern bis zu 4.500 € und zwei Jahren Gefängnis führen.
Die aktuellen Promillegrenzen für Alkohol am Steuer in Europa sind wie folgt (mg pro 100 ml Blut):
UK (England, Wales, NI) 80 mg
UK (Schottland) 50 mg
Frankreich 50 mg
Deutschland 50 mg
Irland 50 mg
Belgien 50 mg
Niederlande 50 mg
Polen 20 mg
Norwegen 20 mg
Schweden 20 mg
Tschechische Republik 0 mg
Russland 0 mg
(Die Angaben dienen nur als Richtlinie. Autofahrer sollten vor Reiseantritt die aktuellen Vorschriften prüfen.)